Training ab dem 26. Juni

Liebe Karateka

Nächster Öffnungsschritt ab 26. Juni 2021 – was gilt im Sport?
An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der ab dem 26. Juni 2021 gilt. Das Bundesamt für Sport (BASPO) bietet ein FAQ für häufig gestellte Fragen (hier klicken).

Was gilt für Sportvereine?
Im Aussenbereich können sich Vereine wieder ohne Einschränkungen zum Training treffen. Drinnen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.  Aber die Maskenpflicht und Distanzhalten und die Kapazitätsbeschränkungen gelten für Sporttrainings auch drinnen nicht mehr.

Wir können uns wieder im Dojo treffen und ohne Einschränkungen trainieren!