Training ab 29. Oktober

  • Bundesratsentscheid vom 28.10.20
    Was im Sport noch möglich ist

  • Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr:
  • Keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum.

  • ab dem 16. Lebensjahr
  • In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird
  • Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen)
    Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt sind erlaubt.

Unter den oben beschriebenen Bedingungen können wir das Training weiterhin im Dojo durchführen.

  • Zoom

Alle, die momentan lieber zu Hause trainieren möchten, haben die Möglichkeit über Zoom beim Training mit zu machen.

Ich freue mich dich im Training zu begrüssen, entweder im Dojo oder per Zoom

Peter Glarner